Q Reinigungs-Spachtel
Was bringt dir Q Reinigungs-Spachtel?
Mit dem Q Reinigungs-Spachtel von Weber Grill reinigst du die Grillkammer deines Weber Q Gas- oder Elektrogrills schnell, gründlich und ohne Mühe. So bleibt dein Grill leistungsfähig und liefert dir dauerhaft optimale Grillergebnisse.
Highlights
- Für alle Weber Q Modelle geeignet – vom Q 1000 bis zum Q 3200
- Spezielle Form und Größe für schwer zugängliche Stellen in der Grillkammer
- Entfernt Fettablagerungen, Grillreste und andere Verschmutzungen mühelos
- Hochwertige Materialien: robust und langlebig für lange Nutzungsdauer
- Einfache Handhabung – Reinigung wird zum Kinderspiel
Anwendung & Tipps
Nutze den Q Reinigungs-Spachtel, um die Grillkammer deines Weber Q Grills regelmäßig zu säubern. So sicherst du dir eine hohe Funktionalität und beste Ergebnisse beim Grillen. Gehe mit dem Q Reinigungs-Spachtel entlang der Wände und Ecken der Grillkammer, um auch schwer erreichbare Bereiche zuverlässig zu reinigen. Beachte stets die Hinweise deines Grills.
Technische Details
- Hersteller: Weber Grill
- Geeignet für Weber Q Gasgrills und Elektrogrills
- Kompatibel mit allen Q Modellen (z. B. Q 1000 bis Q 3200)
- Spezielle Form und Größe für gründliche Reinigung der Grillkammer
- Hochwertige Materialien, robust und langlebig
Pflege & Reinigung
Reinige den Q Reinigungs-Spachtel nach der Nutzung von Rückständen und lagere ihn trocken. So bleibt der Q Reinigungs-Spachtel lange zuverlässig und einsatzbereit.
Fazit
Mach dir die Grillreinigung leicht: Hol dir jetzt den Q Reinigungs-Spachtel von Weber Grill und bring deinen Weber Q im Handumdrehen auf Hochglanz – bereit für die nächste Grillsaison!
Zusatzinformation
| Marke/Bez. | Weber Grill Nürnberg |
|---|---|
| Inhalt | 1 Stück |
| EAN | 077924031847 |
| Lagerplatz des Artikels im Laden | 300 |
| Hersteller | Weber-Stephen Deutschland GmbH, Rheinstrasse 194, 55218 Ingelheim (am Rhein) |
| Vertrieb: | OAS Lifestyle GmbH, Breiter Steig 18, 90768 Fürth |
| Lieferzeit | 2-5 Werktage (Achtung: Betriebsferien vom 31.12. bis 6.1.) |