Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage
39,95 €
Artikelbeschreibung "Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage"
Was bringt dir Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage?
Schluss mit dem Hin- und Herlaufen zur Küchenwaage: Das Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage von OHP kombiniert Schneiden und präzises Abwiegen direkt in einem Tool. So kochst und grillst du schneller, sauberer und effizienter.
Highlights
- Herausziehbare, integrierte Waage – Zutaten direkt auf dem Brett wiegen
- Spart Zeit und Arbeitsfläche – keine separate Waage nötig
- Robust, langlebig und leicht zu reinigen – hochwertiger Kunststoff
- Kompakt und platzsparend – ideal für jede Küche
- Großzügige Arbeitsfläche für Fleisch, Gemüse und Kräuter
Anwendung & Tipps
Ziehe die Waage heraus, platziere das Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage stabil auf deiner Arbeitsfläche und lege deine Zutaten direkt darauf. Erst wiegen, dann schneiden – ohne Umfüllen und ohne Extrageräte. Besonders praktisch beim Vorbereiten fürs Grillen: Du portionierst Fleisch, Gemüse oder Kräuter direkt dort, wo du sie schneidest. Das bedeutet weniger Geschirr, weniger Abwasch und mehr Zeit für das Wesentliche.
Technische Details
- Maße Schneidebrett: 38 cm x 25,8 cm x 3,5 cm
- Maße Waage: 20,4 cm x 16,6 cm x 3,0 cm
- Hersteller: OHP
Pflege & Reinigung
Das Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage ist aus hochwertigem Kunststoff gefertigt und besonders leicht zu reinigen. Spüle es nach dem Gebrauch mit warmem Wasser und etwas Spülmittel ab und trockne es gründlich. Lagere es trocken, damit du lange Freude an deinem Küchenhelfer hast.
Fazit
Mach dir das Vorbereiten von Grillgut und Küche einfacher: Hol dir jetzt das Grill & Zeug Schneidebrett mit Waage von OHP, spare Zeit, Platz und Nerven – und bring mehr Flow in deinen Küchenalltag.
Zusatzinformation
| Marke/Bez. | OHP |
|---|---|
| Inhalt | 1 Stück |
| Ursprungsland | Deutschland |
| EAN | 4260645090392 |
| Hersteller | OHP |
| Vertrieb: | OAS Lifestyle GmbH, Breiter Steig 18, 90768 Fürth |
| Lieferzeit | 2-5 Werktage (Achtung: Betriebsferien vom 31.12. bis 6.1.) |